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Die FAIR-Kriterien
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Umgang mit sensiblen Daten
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Sensible oder vertrauliche Daten sind in der Regel Personendaten, definiert als «all die Informationen, die zu einer identifizierten oder noch zu identifizierenden Person gehören. Eine Person wird identifizierbar, wenn eine aussenstehende Person Zugang zu den Daten hat und mit deren Hilfe sowie einem angemessenen Aufwand fähig ist, die Person zu identifizieren»
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Grundsätzlich müssen sämtliche vertraglichen Regelungen, die diese Daten betreffen, eingehalten werden (z.B. festgelegt in sogenannten «Data Transfer and Use Agreements»). Auch unter Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen dürfen nur solche persönlichen oder vertraulichen Daten in das passwortgeschützte ETH Data Archive oder den Langzeitspeicher der ETH gelangen, die anonymisiert sind. Generell müssen nicht-anonymisierte Daten bei der langfristigen Aufbewahrung den gleichen Sicherheitsbedingungen unterliegen wie während ihrer aktiven Nutzung. Diese Bedingungen sind in der Regel vertraglich festgelegt (z.B. in einem «Data Transfer and Use Agreement»). Die Verschlüsselung nicht-anonymisierter, sensibler oder vertraulicher Daten reicht nicht aus, um eine Aufbewahrung im ETH Data Archive zu ermöglichen. Sollten Sie Ihre sensiblen oder vertraulichen Forschungsdaten langzeitarchivieren wollen, nehmen Sie bitte zur Beratung Kontakt auf mit researchdata@ethz.ch. |
Grundsätzliches zum Datenmanagementplan (DMP) und Vorgaben des SNF
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Nein, der Inhalt des DMP wird bei der Geschäftsstelle des SNF auf Plausibilität und Einhaltung seiner Leitlinien zu Open Research Data geprüft und ist daher nicht Teil der wissenschaftlichen Evaluation. |
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Falls das Forschungsprojekt vom SNF finanziert wird, müssen mindestens die Forschungsdaten, die die Basis einer Publikation bilden, unter Einhaltung von ethischen, rechtlichen und urheberrechtlichen Richtlinien öffentlich zugänglich gemacht werden. |
Spezifische Vorgaben und Infrastruktur an der ETH Zürich
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Unter besonderen Umständen können Forschungsdaten dem Urheberrecht unterliegen. Die Person, welche die Daten generiert, ist im Allgemeinen die Urheberin bzw. der Urheber dieser Daten, was generell bedeutet, dass diese Person als solche anerkannt werden muss. Diese Person hat das Recht, eine Nutzungslizenz für diese Daten zu vergeben. Allerdings behält die ETH das ausschliessliche Verwertungsrecht (mit Ausnahme des Urheberrechts selbst) an Software und anderen Ergebnissen, welche während einer Anstellung an der ETH Zurich generiert worden sind, wie es in Artikel 36 im ETH Gesetz festgelegt ist. Potentielle Interessen der ETH Zurich an der Verwertung von geistigem Eigentum müssen daher bei der Wahl der Nutzungslizenz in Betracht gezogen werden (vgl. Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich (Verwertungsrichtlinien)). Es gibt weitere Vorgaben zu verschiedenen Arten von wissenschaftlichen Ergebnissen, welche an der ETH produziert werden: Rohdaten Publikationen Erfindungen Software und Code Software die unter einer Open-Source-Lizenz zugänglich gemacht werden soll, muss über das ETH Data Archive bei ETH transfer registriert werden. Bitte konsultieren Sie dazu die «Schritt für Schritt»-Anleitung in Englisch. Bei weiteren Fragen zu Open-Source-Software und Software-Lizenzierung, bitten wir Sie ETH transfer direkt zu kontaktieren. Fussnoten
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