Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Expand
titleWie befolge ich die FAIR-Kriterien für meine Forschungsdaten?

Die FAIR-Kriterien

Anchor
fntLink_3
fntLink_3
1 betreffen vor allem Fragen des Publizierens von (Meta-)Daten in Datenrepositorien. In der Praxis kann es schwierig sein, die eigenen Forschungsdaten vollständig FAIR zu behandeln. Die folgenden Ressourcen können helfen, um die FAIRness Ihrer Daten zu erhöhen: (1) Das FAIR-Awareness-Tool bietet eine Wegleitung, um Ihre Aufmerksamkeit für und Einhaltung von FAIR-Prinzipien zu erhöhen: https://fairaware.dans.knaw.nl/. (2) Das FAIR-Implementation-Profil erlaubt eine Einschätzung, wie stark Sie bereits die FAIR-Kriterien einhalten.


Fussnote

Anchor
fnt_3
fnt_3
1 Die Fair-Prinzipien auf Go Fair (abgerufen 4.3.2022) 

Umgang mit sensiblen Daten

Expand
titleWas sind persönliche und vertrauliche Daten?

Sensible oder vertrauliche Daten sind in der Regel Personendaten, definiert als «all die Informationen, die zu einer identifizierten oder noch zu identifizierenden Person gehören. Eine Person wird identifizierbar, wenn eine aussenstehende Person Zugang zu den Daten hat und mit deren Hilfe sowie einem angemessenen Aufwand fähig ist, die Person zu identifizieren»

Anchor
fntLink_4
fntLink_4
1. Daten können aber auch vertraulich sein, weil sie z.B. durch vertragliche Vereinbarungen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden müssen. Das Datenmanagement in einem Forschungsprojekt muss bei Verwendung solcher Daten an den geeigneten Umgang mit sensiblen oder vertraulichen Daten angepasst werden.


Fussnote

Anchor
fnt_4
fnt_4
1 Eigene Übersetzung aus dem Englischen, ETH Zürich Rechtsdienst, Data Protection in Research Projects, S. 1, Dezember 2019 (abgerufen 4.3.2022)

...

Expand
titleKann ich das ETH Data Archive für die Langzeitarchivierung / langfristige Aufbewahrung meiner personenbezogenen oder vertraulichen Daten nutzen?

Grundsätzlich müssen sämtliche vertraglichen Regelungen, die diese Daten betreffen, eingehalten werden (z.B. festgelegt in sogenannten «Data Transfer and Use Agreements»). Auch unter Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen dürfen nur solche persönlichen oder vertraulichen Daten in das passwortgeschützte ETH Data Archive oder den Langzeitspeicher der ETH gelangen, die anonymisiert sind. Generell müssen nicht-anonymisierte Daten bei der langfristigen Aufbewahrung den gleichen Sicherheitsbedingungen unterliegen wie während ihrer aktiven Nutzung. Diese Bedingungen sind in der Regel vertraglich festgelegt (z.B. in einem «Data Transfer and Use Agreement»). Die Verschlüsselung nicht-anonymisierter, sensibler oder vertraulicher Daten reicht nicht aus, um eine Aufbewahrung im ETH Data Archive zu ermöglichen. Sollten Sie Ihre sensiblen oder vertraulichen Forschungsdaten langzeitarchivieren wollen, nehmen Sie bitte zur Beratung Kontakt auf mit researchdata@ethz.ch.

Grundsätzliches zum Datenmanagementplan (DMP) und Vorgaben des SNF

Expand
titleIst der DMP beim SNF Teil der wissenschaftlichen Evaluation?

Nein, der Inhalt des DMP wird bei der Geschäftsstelle des SNF auf Plausibilität und Einhaltung seiner Leitlinien zu Open Research Data geprüft und ist daher nicht Teil der wissenschaftlichen Evaluation.

...

Expand
titleMuss ich Daten, die einer Publikation zu Grunde liegen veröffentlichen?

Falls das Forschungsprojekt vom SNF finanziert wird, müssen mindestens die Forschungsdaten, die die Basis einer Publikation bilden, unter Einhaltung von ethischen, rechtlichen und urheberrechtlichen Richtlinien öffentlich zugänglich gemacht werden.
Andere Förderinstitutionen und eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Zeitschriften machen ähnliche Vorgaben. An der ETH Zürich gilt: "Research DataandProgramming Codeare by default published at the same time as the associated results" (RDM Guidelines, Art 6 Par 1b, https://rechtssammlung.sp.ethz.ch/Dokumente/414.2en.pdf).

Spezifische Vorgaben und Infrastruktur an der ETH Zürich

Expand
titleWem gehören die Rohdaten, Publikationen, Erfindungen, Software und Code?

Unter besonderen Umständen können Forschungsdaten dem Urheberrecht unterliegen. Die Person, welche die Daten generiert, ist im Allgemeinen die Urheberin bzw. der Urheber dieser Daten, was generell bedeutet, dass diese Person als solche anerkannt werden muss. Diese Person hat das Recht, eine Nutzungslizenz für diese Daten zu vergeben. Allerdings behält die ETH das ausschliessliche Verwertungsrecht (mit Ausnahme des Urheberrechts selbst) an Software und anderen Ergebnissen, welche während einer Anstellung an der ETH Zurich generiert worden sind, wie es in Artikel 36 im ETH Gesetz festgelegt ist. Potentielle Interessen der ETH Zurich an der Verwertung von geistigem Eigentum müssen daher bei der Wahl der Nutzungslizenz in Betracht gezogen werden (vgl. Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich (Verwertungsrichtlinien)).

Es gibt weitere Vorgaben zu verschiedenen Arten von wissenschaftlichen Ergebnissen, welche an der ETH produziert werden:

Rohdaten
«Forschungsdaten und Materialien, die im Rahmen von Forschungsprojekten an der ETH Zürich erarbeitet werden, bleiben grundsätzlich an der ETH Zürich […].»

Anchor
fntLink_6
fntLink_6
1

Publikationen
Die Urheberrechte an Werken, die im Rahmen einer Anstellung geschaffen wurden (Lehrbücher, wissenschaftliche Publikationen usw.) bleiben beim Urheber.

Anchor
fntLink_7
fntLink_7
2

Erfindungen
Erfindungen von Angestellten der ETH Zürich, welche in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit oder mit Nutzung von Ressourcen oder Infrastruktur der ETH Zürich gemacht wurden, sind Eigentum der ETH Zürich. Vorbehalten bleiben vertragliche Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Forschungszusammenarbeiten.2 Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte ETH transfer.

Software und Code
Bei Software (Computerprogrammen) stehen der ETH Zürich die ausschliesslichen Verwendungs- und Verwertungsrechte zu, wenn das Computerprogramm im Rahmen einer Anstellung und in Ausübung der Dienstpflicht an der ETH Zürich geschaffen wurde.2
Vorbehalten bleiben vertragliche Vereinbarungen der ETH Zürich mit Dritten im Rahmen von Forschungszusammenarbeiten.2
Computerprogramme, die im Rahmen einer Anstellung an der ETH Zürich geschaffen wurden und verwertet werden sollen, müssen ETH transfer schriftlich mit dem Formular ‹Softwaremeldung› gemeldet werden.2

Software die unter einer Open-Source-Lizenz zugänglich gemacht werden soll, muss über das ETH Data Archive bei ETH transfer registriert werden. Bitte konsultieren Sie dazu die «Schritt für Schritt»-Anleitung in Englisch. Bei weiteren Fragen zu Open-Source-Software und Software-Lizenzierung, bitten wir Sie ETH transfer direkt zu kontaktieren.


Fussnoten

Anchor
fnt_6
fnt_6
1 Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität, RSETHZ 414 (Stand 01.01.2022) 
Anchor
fnt_7
fnt_7
2
Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich (Verwertungsrichtlinien), 16. Dezember 2003 (Stand 1 Januar 2020)

...