Dies ist der Text der Nutzungserlaubnis, welche Sie bei Publikation eines Werkes in der Research Collection der ETH-Bibliothek erteilen.
Bedingungen für das Einreichen und die Nutzung eines Werkes
1. Rechte am Werk
1.1. Die Urheberin/der Urheber bzw. die Rechteinhaberin/der Rechteinhaber erklärt, dass er/sie über das Recht verfügt, das Werk zur Nutzung im Repositorium der ETH Zürich zur Verfügung zu stellen.
1.2. Er/Sie erklärt zudem, dass mit der unter Punkt 2 eingeräumten Nutzung des Werkes keine Rechte Dritter verletzt werden.
1.3. Fremdes geistiges Eigentum, welches im Rahmen einer gesetzlich erlaubten Lizenz (z. B. Zitat) im Werk integriert worden ist, wurde entsprechend gekennzeichnet. Falls das Werk Material enthält, dessen Verwertungsrecht bei Dritten liegt, wurde die Erlaubnis aller Rechteinhaber zur Weiterverwendung eingeholt und die betroffenen Bestandteile innerhalb des Werkes kenntlich gemacht. Bei einer Miturheberschaft am Werk wurde das Einverständnis der(s) Miturheber(s) für die unter Punkt 2 genannten Nutzungen eingeholt.
1.4. In bestimmten Fällen behält sich die ETH Zürich umfassende Verwertungsrechte an Immaterialgütern z. B. Erfindungen, Software usw. vor. Im Zweifelsfall ist mit ETH Transfer zu klären, ob eine Publikation im Repositorium der ETH Zürich einer geplanten Verwertung durch die ETH Zürich (z. B. Patentierung) widersprechen würde.
1.5. Für Werke, die bereits unter einer Open-Content-Lizenz veröffentlicht wurden, erfolgt die Nachnutzung gemäss Lizenz.
1.6. Personen, die Werke im Auftrag Dritter einreichen, müssen der ETH-Bibliothek einen schriftlichen Nachweis zustellen, der darlegt, dass sie von der Urheberin/dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber autorisiert wurden, das Werk einzureichen.
2. Umfang der Werknutzung
2.1. Die Urheberin/der Urheber ist damit einverstanden, dass die ETH-Bibliothek das eingereichte Werk wie folgt dauerhaft nutzen wird:
- Speicherung und Archivierung des Werkes und der dazugehörigen Metadaten auf den Servern der ETH Zürich
- Extrahierung von Zusammenfassungen (bei Prüfungsarbeiten)
- Elektronische Publikation des Werkes über das Repositorium der ETH Zürich gemäss gewähltem Zugriffsmodus
- Konvertierung in andere Dateiformate zum Zweck der Langzeitarchivierung
- Veränderung und/oder Anreicherung von Metadaten; Weitergabe von Metadaten an Dritte
2.2. Die Urheberin/der Urheber ist damit einverstanden, dass bei Publikation des Werkes über das Repositorium der ETH Zürich die Nutzer dieses zum privaten Eigengebrauch und für nichtkommerzielle Zwecke unentgeltlich herunterladen und speichern dürfen. Allenfalls gelten zusätzlich die Bedingungen der Endnutzerlizenz (kann im nächsten Schritt vergeben werden).
3. Prüfungsarbeiten
3.1. Die elektronische Version einer Prüfungsarbeit muss mit der gedruckten und von den Prüfungsgremien angenommenen Druckversion übereinstimmen.
3.2. Semester-, Bachelor- und Masterarbeiten werden ausschliesslich mit Genehmigung der betreuenden Fachperson publiziert.
4. Einhaltung ethischer Standards
4.1. Die Urheberinnen und Urheber verpflichten sich zur Einhaltung der im Compliance Guide der ETH Zürich sowie in den Richtlinien für Integrität in der Forschung an der ETH Zürich niedergelegten ethischen Standards. Sie bestätigen insbesondere, dass allfällige personenbezogene Daten anonymisiert und nicht ohne schriftliche Erlaubnis der betroffenen Personen ins Werk integriert wurden.
5. Haftung
5.1. Für den Inhalt des Werks ist die Urheberin/der Urheber bzw. die Urheberschaft verantwortlich.
5.2. Sollten mit den unter Punkt 2.1 genannten Nutzungen, insbesondere der Publikation des Werkes über das Repositorium der ETH Zürich, Rechte Dritter verletzt werden und sollte die Verletzung auf nicht korrekte Angaben durch die Urheberin/den Urheber bzw. die Rechteinhaberin/den Rechteinhaber zurückzuführen sein, stellt diese(r) die ETH Zürich von möglichen Ansprüchen Dritter frei.
Stand 13.2.2017