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Hier finden Sie eine Sammlung der am häufigsten gestellten Fragen zum ETH Data Archive und dem Forschungsdatenmanagement. Klicken Sie auf die für Sie relevante Frage, um das Akkordeon zu öffnen und die Antwort sichtbar zu machen.
ETH Data Archive
Allgemeine Fragen
Wir beraten Sie zu Fragen zum Management Ihrer Daten von der Erstellung eines Datenmanagementplans über die Arbeit im Projekt bis hin zur Publikation und Langzeitarchivierung. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Infrastruktur an der ETH Zürich als auch die Anforderungen wichtiger Forschungsförderer. Zu diesen Themen bieten wir regelmässig sowie auf Anfrage Kurse und Workshops an.
Wir unterstützen Sie auch gern bei der Einschätzung anderer Dienstanbieter oder bei der Planung der Datenverwaltung Ihrer Forschungsgruppe oder Organisationseinheit. Nach Bedarf vermitteln wir Kontakte zu unseren Partnern, z. B. bei den Informatikdiensten oder im Hochschularchiv der ETH Zürich.
Häufig gestellte Fragen zum Forschungsdatenmanagement finden Sie weiter unten.
Diese Angaben dienen zum einen dazu, Daten auffinden zu können. Besonders im Falle von Forschungsdaten sollen Metadaten zudem genügend Informationen liefern, um Daten wissenschaftlich korrekt interpretieren und nachnutzen zu können.
Hinzu kommen technische Metadaten, die es ermöglichen sollen, digitale Objekte über längere Zeiträume – idealerweise auf Dauer – nutzbar zu erhalten, sowie rechtliche Metadaten, die darüber informieren, wer welche Objekte wann unter welchen Bedingungen nutzen darf.
Nein. Sie sind gemäss den Richtlinien der ETH Zürich für die gute wissenschaftliche Praxis jedoch verpflichtet, die Aufbewahrung bestimmter Daten aus Ihrer Forschung zu regeln.
Auch machen Förderorganisationen Vorgaben zur Ablage von Daten. Sie können aber in der Regel selbst bestimmen, welches Datenarchiv oder welcher Dienst Ihren Anforderungen am besten entspricht.
Weitere Informationen zu Repositorien finden Sie weiter unten.
Wenn Sie sich für die Veröffentlichung und Aufbewahrung an der ETH Zürich entscheiden, führt der Weg über den Upload in die ETH Research Collection für die meisten Dateien automatisch auch zur Langzeitarchivierung im ETH Data Archive.
Die ETH-Bibliothek empfiehlt ein (1) nicht-kommerzielles Repositorium, das (2) den FAIR-Prinzipien1 folgt und (3) bei dem die Daten in der Schweiz oder EU gespeichert werden.
Beispiele dafür sind die ETH Research Collection oder das Repositorium Zenodo. Andere Repositorien (z.B. disziplinspezifische) werden auf www.re3data.org gelistet. Eine (nicht abschliessende) Empfehlung geeigneter Repositorien vom Schweizerischen Nationalfonds SNF kann auf seiner Webseite eingesehen werden. Bitte prüfen Sie, ob andere Geldgeber eigene Vorgaben machen.
Gern unterstützen wir Sie – z. B. bei der Bewertung von Datendiensten in Ihrem Fachgebiet.
Fussnote
1 Die Fair-Prinzipien auf Go Fair (abgerufen 4.3.2022)
Ja, melden Sie sich gern frühzeitig, sobald die Emeritierung für Sie ein Thema wird. Wir werden gemeinsam mit Ihnen je nach Art der Daten geeignete Lösungen finden. Dabei sollten immer auch die Möglichkeiten Ihres Departements berücksichtigt werden, z.B. die Ablage auf dem kostenfreien Langzeitspeicher der Informatikdienste mit Unterstützung Ihres Informatik Supports.
Ihr Ansprechpartner ist zunächst das Hochschularchiv der ETH Zürich, zu dem wir gern Kontakt herstellen.
Das Hochschularchiv nutzt ebenfalls das ETH Data Archive für die Archivierung digitaler Unterlagen und historischer Websites der ETH Zürich.
Da sich die Arbeitsabläufe bei der Aufbereitung dieser Unterlagen von den Prozessen für andere Daten unterscheiden, liegt die Federführung beim Hochschularchiv, das eng mit der Gruppe Forschungsdatenmanagement und Datenerhalt zusammenarbeitet.
Langzeitarchivierung im ETH Data Archive
Das ETH Data Archive ist das digitale Langzeitarchiv für die ETH Zürich. Es steht für Forschungsdaten sowie für Dokumente und andere Daten der Bibliotheken, Sammlungen und Archive zur Verfügung.
Für das individuelle Hochladen von Daten sowie zur Publikation von Daten nutzen Sie bitte die ETH Research Collection.
Das ETH Data Archive basiert auf der Anwendung Rosetta der Firma Ex Libris und wird von der ETH-Bibliothek in der Infrastruktur der Informatikdienste der ETH Zürich betrieben.
Der übliche Weg ins ETH Data Archive führt über die Research Collection. Daten, die Sie in die Research Collection hochladen, werden zusätzlich automatisch zur Langzeitarchivierung an das ETH Data Archive übermittelt (mit Ausnahmen von Daten, die via Libdrive abgelegt werden). Falls ein Upload in die Research Collection nicht in Frage kommen sollte, sprechen Sie uns bitte mit Ihrem Anliegen an.
Vor allem für die einmalige Übergabe von Daten können auch andere Lösungen vereinbart werden.
Grundsätzlich können Sie alle Dateiformate an das ETH Data Archive übergeben. Die Wahl des Dateiformats wirkt sich aber auf die langfristige Nutzbarkeit aus. Bitte sprechen Sie vorgängig mit uns ab, welche Formate Sie abliefern möchten, denn nicht alle Formate sind gleich geeignet für die langfristige Nutzung. Mehr Informationen und Empfehlungen finden sie in unserer Liste archivtauglicher Dateiformate.
Für viele Formate, insbesondere für herstellerspezifische Formate, die nicht offen dokumentiert sind, können wir nur die unveränderte Aufbewahrung im abgelieferten Format gewährleisten (Bitstromerhaltung).
Weitergehende Massnahmen, wie die Konvertierung in ein aktuelleres Dateiformat, sind in der Regel nur für wenige offen dokumentierte Standardformate möglich.
Die Nutzung des ETH Data Archive ist für Forschende der ETH Zürich in der Regel kostenfrei. Institutionellen Kunden müssen wir die Kosten für den von Ihnen beanspruchten Speicherplatz und andere Aufwände in Rechnung stellen.
Da die Ausgangslage und der Aufwand je nach Anwendungsfall sehr unterschiedlich sein können, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Handbuch der Research Collection unter Dateien vorbereiten.
Nein, dies ist nicht möglich, da ohne Metadaten keine Chance besteht, die Nutzbarkeit von Daten zu erhalten und sie in der Zukunft noch sinnvoll interpretieren und weiterverwenden zu können.
Falls Sie eine Lösung zur Speicherung grösserer Datenmengen ohne Metadaten benötigen, vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu den Informatikdiensten der ETH Zürich oder sprechen Sie Ihren Informatik Support an.
Nach Ablauf der Frist kann das Hochschularchiv der ETH Zürich in Rücksprache mit den Datenproduzenten entscheiden, ob es aus historischen Gründen bestimmte Daten auf Dauer in seine Verantwortung übernimmt.
Abfrage und Nachnutzung der Daten
Bitte beachten Sie, dass Forschungsdaten inzwischen in der Research Collection veröffentlicht werden und direkt dort gefunden werden können.
Für eine umfassendere Ergebnisliste mit Datensätzen aus der Research Collection sowie frei zugänglichen Datensätzen und registrierter Software aus dem ETH Data Archive schränken Sie bitte die Suchergebnisse in der Rechercheplattform ETH-Bibliothek@swisscovery auf den Ressourcentyp «Forschungsdaten» und die Datenquellen «ETH Research Collection» und «ETH Data Archive» ein.
Dies ist normalerweise nicht vorgesehen. Bitte nutzen Sie für die Veröffentlichung Ihrer Daten die Research Collection. Die Research Collection registriert für Ihre Daten einen DOI (Digital Object Identifier), der Ihre Daten dauerhaft zitierbar macht und einen unkomplizierten Zugriff ermöglicht.
Nein. Das ETH Data Archive ist nicht als Publikationsplattform gedacht. Bitte nutzen Sie für die Veröffentlichung Ihrer Daten die Research Collection.
Forschungsdatenmanagement
Forschungsdaten sind Daten, die während der Planung, Durchführung und Dokumentation von wissenschaftlichen Arbeiten entstehen. Sie bilden die Grundlage für Schlussfolgerungen und neue Erkenntnisse. Die Art von Forschungsdaten kann stark variieren und ist zudem abhängig vom Forschungsfeld. Untenstehend finden Sie eine Liste gängiger Datentypen und Beispiele entsprechender Dateiformate, die während eines Forschungsprojekts entstehen können.
- Text (z.B. *.pdf, *.txt, *.docx, *.rtf, *.odt, usw.)
- Code (z.B. *.mat, *.RData, *.py, *.r, usw.)
- Spreadsheets und Tabellen (z.B. *.csv, *.xlsx, *.odt, usw.)
- Rohdaten und Workspaces (z.B. *.mat, *.nc, *.cfd, *.h5, *.hdf5, usw.)
- Rastergrafik (z.B. *.tif, *.gif, *.bmp, *.jpg, usw.)
- Vektorgrafk (z.B. *.svg, *.indd, *.eps, *.psd, usw.)
- CAD (*.dwg, *.dxf, *.x3d, usw.)
- Ton, Audio (*.wav, *.mp4, *.mp3, usw.)
- Video (z.B. *.mpg, *.mp4, *.mov, *.avi, *.wmv, usw.)
- physische Proben jeglicher Art bzw. ihr Inventar
- usw.
Der Begriff Forschungsdatenmanagement umfasst alle technischen, methodischen, konzeptionellen sowie organisatorischen Massnahmen entlang des Lebenszyklus Ihrer Forschungsdaten, welche für die Überprüfung, Bewertung und spätere Verwendung dieser Daten von entscheidender Bedeutung sind.
Um Daten längerfristig nutzbar erhalten zu können, sollten Daten bereits bei der Entstehung möglichst umfassend dokumentiert werden. Es lohnt sich zudem, innerhalb einer Forschungsgruppe gewisse Regeln für die Ablage und Benennung von Daten zu vereinbaren.
Je nach Datenmenge, die Sie erwarten, sollten Sie frühzeitig mit der für Ihre Gruppe zuständigen Informatik-Support-Gruppe (ISG) Kontakt aufnehmen, damit die notwendigen Ressourcen geplant und gute Lösungen gefunden werden können.
Nicht selten gibt es von Geldgebern Vorgaben zur Speicherung und Veröffentlichung Ihrer Daten, und Sie müssen oft bereits in Form eines Datenmanagementplans (DMP) Stellung dazu nehmen.
Gern unterstützen wir Sie bei diesen Überlegungen. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an data-management@library.ethz.ch
Datenpublikation und Langzeitarchivierung
Bei einer Publikation von Daten werden Forschungsdaten das erste Mal einem breiteren Publikum zugänglich gemacht. ETH Forschende können ihre Daten über das hochschuleigene FAIR Repositorium ETH Research Collection publizieren.
Die Archivierung umfasst die Aufbewahrung der Daten sowie die damit verbundenen und zu einer zukünftigen Nachnutzung nötigen Massnahmen, welche oft zeitlich begrenzt sind. Forschungsdaten, die für eine Langzeitarchivierung vorgesehen sind, können über die ETH Research Collection im ETH Data Archive langzeitarchiviert werden.
Wir empfehlen, einen Forschungsdatensatz mindestens mit den folgenden Spezifikationen zu zitieren: UrheberIn (Publikationsjahr): Titel. Verlag/Publikationsplattform. Identifikator(z.B. DOI)
Beispiel:
Swaminathan, R., Ramya, T., Karthik, C.S. (2013): Contortrostatin-Reprolysin Domain Structure. Swiss Institute of Bioinformatics. (Model). https://doi.org/10.5452/ma-c12zs
Für weitere Informationen zur korrekten Zitation von Forschungsdaten, konsultieren Sie bitte die DataCite-Webseite.
Die ETH-Bibliothek empfiehlt ein (1) nicht-kommerzielles Repositorium, das (2) den FAIR-Prinzipien1 folgt und (3) bei dem die Daten in der Schweiz oder EU gespeichert werden. Beispiele dafür sind die ETH Research Collection oder das Repositorium Zenodo. Andere Repositorien (z.B. disziplinspezifische) werden auf www.re3data.org gelistet. Eine Empfehlung geeigneter Repositorien vom SNF kann auf seiner Webseite eingesehen werden. Bitte prüfen Sie, ob andere Geldgeber eigene Vorgaben machen.
Fussnote
1 Die Fair-Prinzipien auf Go Fair (abgerufen 4.3.2022)
Um die Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten sicherzustellen, ist es entscheidend, offene Dateiformate zu verwenden, die ohne technische und rechtliche Einschränkungen genutzt werden können. Zudem sollten diese Dateiformate übliche Formate sein (allgemein oder in der jeweiligen Disziplin) und gut dokumentiert sein. Unsere nicht-abschliessende Empfehlungsliste von geeigneten, generischen Dateiformaten, die eine zukünftige Nachnutzung ermöglichen, befindet sich in Abschnitt 1.3 auf der Wiki-Unterseite: Archivtaugliche Dateiformate.
Die FAIR-Kriterien1 betreffen vor allem Fragen des Publizierens von (Meta-)Daten in Datenrepositorien. In der Praxis kann es schwierig sein, die eigenen Forschungsdaten vollständig FAIR zu behandeln. Die folgenden Ressourcen können helfen, um die FAIRness Ihrer Daten zu erhöhen: (1) Das FAIR-Awareness-Tool bietet eine Wegleitung, um Ihre Aufmerksamkeit für und Einhaltung von FAIR-Prinzipien zu erhöhen: https://fairaware.dans.knaw.nl/. (2) Das FAIR-Implementation-Profil erlaubt eine Einschätzung, wie stark Sie bereits die FAIR-Kriterien einhalten.
Fussnote
1 Die Fair-Prinzipien auf Go Fair (abgerufen 4.3.2022)
Umgang mit sensiblen Daten
Sensible oder vertrauliche Daten sind in der Regel Personendaten, definiert als «all die Informationen, die zu einer identifizierten oder noch zu identifizierenden Person gehören. Eine Person wird identifizierbar, wenn eine aussenstehende Person Zugang zu den Daten hat und mit deren Hilfe sowie einem angemessenen Aufwand fähig ist, die Person zu identifizieren»1. Daten können aber auch vertraulich sein, weil sie z.B. durch vertragliche Vereinbarungen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden müssen. Das Datenmanagement in einem Forschungsprojekt muss bei Verwendung solcher Daten an den geeigneten Umgang mit sensiblen oder vertraulichen Daten angepasst werden.
Fussnote
1 Eigene Übersetzung aus dem Englischen, ETH Zürich Rechtsdienst, Data Protection in Research Projects, S. 1, Dezember 2019 (abgerufen 4.3.2022)
Grundsätzlich gilt, dass beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten eine besondere Handhabung bei der Verarbeitung, beim Publizieren, und beim Archivieren nötig ist, da diese einen besonderen rechtlichen Status haben. Details hierzu finden Sie im ETH-Dokument zum Datenschutz in Forschungsprojekten (abgerufen 4.3.2022).
Wir empfehlen Ihnen ausserdem, für Fragen zum Umgang mit sensiblen und/oder vertraulichen Daten zur Beratung Kontakt aufzunehmen mit researchdata@ethz.ch.
Daten werden als anonymisiert bezeichnet, wenn genügend Massnahmen getroffen worden sind, welche Rückschlüsse auf personenbezogene Daten der Probanden verunmöglichen (diese Daten sind dann nicht mehr personenbezogen und unterstehen daher auch nicht mehr dem Datenschutzgesetz).1
Bei einer Pseudonymisierung wird ein Identifikationsmerkmal z.B. eines Probanden durch ein Pseudonym ersetzt und das Vorgehen wird mittels Identifikationsschlüssel festgehalten. Die pseudonymisierten Daten und der Identifikationsschlüssel, der eine Verbindung zu persönlichen Informationen erlaubt, werden voneinander getrennt. Der Identifikationsschlüssel wird geschützt und sinnvollerweise an einem anderen Ort aufbewahrt, um eine Zuordnung durch Unbefugte zu verhindern.1
Fussnote
1 Eigene Übersetzung aus dem Englischen, ETH Zürich Rechtsdienst, Data Protection in Research Projects, S. 1, Dezember 2019 (abgerufen 4.3.2022)
Grundsätzlich müssen sämtliche vertraglichen Regelungen, die diese Daten betreffen, eingehalten werden (z.B. festgelegt in sogenannten «Data Transfer and Use Agreements»). Auch unter Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen dürfen nur solche persönlichen oder vertraulichen Daten in das passwortgeschützte ETH Data Archive oder den Langzeitspeicher der ETH gelangen, die anonymisiert sind. Generell müssen nicht-anonymisierte Daten bei der langfristigen Aufbewahrung den gleichen Sicherheitsbedingungen unterliegen wie während ihrer aktiven Nutzung. Diese Bedingungen sind in der Regel vertraglich festgelegt (z.B. in einem «Data Transfer and Use Agreement»). Die Verschlüsselung nicht-anonymisierter, sensibler oder vertraulicher Daten reicht nicht aus, um eine Aufbewahrung im ETH Data Archive zu ermöglichen. Sollten Sie Ihre sensiblen oder vertraulichen Forschungsdaten langzeitarchivieren wollen, nehmen Sie bitte zur Beratung Kontakt auf mit researchdata@ethz.ch.
Grundsätzliches zum Datenmanagementplan (DMP) und Vorgaben des SNF
Nein, der Inhalt des DMP wird bei der Geschäftsstelle des SNF auf Plausibilität und Einhaltung seiner Leitlinien zu Open Research Data geprüft und ist daher nicht Teil der wissenschaftlichen Evaluation.
Für einen Projektantrag beim SNF kann der DMP als Erstentwurf zusammen mit dem Forschungsplan eingereicht werden. Diese erste Version des DMP kann und soll während der ganzen Dauer des finanzierten Forschungsprojekts den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Geschäftsstelle des SNF wird die aktualisierte Version zusammen mit dem wissenschaftlichen Schlussbericht am Ende des Projekts prüfen.
Der SNF zieht die Nutzung von nicht-kommerziellen Repositorien ganz klar vor und erwartet diese als Regelfall. Deswegen sollte eine Abweichung davon im DMP plausibel begründet werden. Der SNF übernimmt auch keine unmittelbaren Kosten, die bei der Nutzung des kommerziellen Repositoriums anfallen.
Falls das Forschungsprojekt vom SNF finanziert wird, müssen mindestens die Forschungsdaten, die die Basis einer Publikation bilden, unter Einhaltung von ethischen, rechtlichen und urheberrechtlichen Richtlinien öffentlich zugänglich gemacht werden.
Andere Förderinstitutionen und eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Zeitschriften machen ähnliche Vorgaben. An der ETH Zürich gilt: "Research Data and Programming Code are by default published at the same time as the associated results" (RDM Guidelines, Art 6 Par 1b, https://rechtssammlung.sp.ethz.ch/Dokumente/414.2en.pdf).
Spezifische Vorgaben und Infrastruktur an der ETH Zürich
Unter besonderen Umständen können Forschungsdaten dem Urheberrecht unterliegen. Die Person, welche die Daten generiert, ist im Allgemeinen die Urheberin bzw. der Urheber dieser Daten, was generell bedeutet, dass diese Person als solche anerkannt werden muss. Diese Person hat das Recht, eine Nutzungslizenz für diese Daten zu vergeben. Allerdings behält die ETH das ausschliessliche Verwertungsrecht (mit Ausnahme des Urheberrechts selbst) an Software und anderen Ergebnissen, welche während einer Anstellung an der ETH Zurich generiert worden sind, wie es in Artikel 36 im ETH Gesetz festgelegt ist. Potentielle Interessen der ETH Zurich an der Verwertung von geistigem Eigentum müssen daher bei der Wahl der Nutzungslizenz in Betracht gezogen werden (vgl. Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich (Verwertungsrichtlinien)).
Es gibt weitere Vorgaben zu verschiedenen Arten von wissenschaftlichen Ergebnissen, welche an der ETH produziert werden:
Rohdaten
«Forschungsdaten und Materialien, die im Rahmen von Forschungsprojekten an der ETH Zürich erarbeitet werden, bleiben grundsätzlich an der ETH Zürich […].»1
Publikationen
Die Urheberrechte an Werken, die im Rahmen einer Anstellung geschaffen wurden (Lehrbücher, wissenschaftliche Publikationen usw.) bleiben beim Urheber.2
Erfindungen
Erfindungen von Angestellten der ETH Zürich, welche in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit oder mit Nutzung von Ressourcen oder Infrastruktur der ETH Zürich gemacht wurden, sind Eigentum der ETH Zürich. Vorbehalten bleiben vertragliche Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Forschungszusammenarbeiten.2 Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte ETH transfer.
Software und Code
Bei Software (Computerprogrammen) stehen der ETH Zürich die ausschliesslichen Verwendungs- und Verwertungsrechte zu, wenn das Computerprogramm im Rahmen einer Anstellung und in Ausübung der Dienstpflicht an der ETH Zürich geschaffen wurde.2
Vorbehalten bleiben vertragliche Vereinbarungen der ETH Zürich mit Dritten im Rahmen von Forschungszusammenarbeiten.2
Computerprogramme, die im Rahmen einer Anstellung an der ETH Zürich geschaffen wurden und verwertet werden sollen, müssen ETH transfer schriftlich mit dem Formular ‹Softwaremeldung› gemeldet werden.2
Software die unter einer Open-Source-Lizenz zugänglich gemacht werden soll, muss über das ETH Data Archive bei ETH transfer registriert werden. Bitte konsultieren Sie dazu die «Schritt für Schritt»-Anleitung in Englisch. Bei weiteren Fragen zu Open-Source-Software und Software-Lizenzierung, bitten wir Sie ETH transfer direkt zu kontaktieren.
Fussnoten
1 Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität, RSETHZ 414 (Stand 01.01.2022)
2 Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich (Verwertungsrichtlinien), 16. Dezember 2003 (Stand 1 Januar 2020)
«Die ETH Zürich verpflichtet ihre Forschenden, sowohl alle Forschungspapiere als auch Dissertationen und Habilitationen sowie andere Forschungsergebnisse über das Repositorium Research Collection der ETH Zürich zugänglich zu machen, sofern dem keine rechtlichen Einschränkungen entgegenstehen.»1
Um die Wiederverwendbarkeit, Verlässlichkeit und Genauigkeit von publizierten Forschungsresultaten sicher zu stellen, müssen die relevanten Forschungsdaten, welche einer Publikation zugrunde liegen zum Zeitpunkt der Publikation in einem Datenrepositorium, das den FAIR-Prinzipien folgt, abgelegt werden.2
Fussnoten
1 Open Access-Policy der ETH Zürich vom 17. Januar 2018 (abgerufen 4.3.2022)
2 Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität, RSETHZ 414 (Stand 01.01.2022)
Güter, welche für zivile sowie militärische Zwecke genutzt werden können (sogenannte Dual-Use-Güter) und welche die Schweiz verlassen, werden über die Exportkontrolle, ein internationales Rechtsinstrument für den grenzüberschreitenden Güteraustausch, kontrolliert. Der Begriff «Güter» umfasst in diesem Fall nicht nur Materialien und Gerätschaften, sondern auch Forschungsdaten, Software und Technologien. Weitere Informationen finden Sie auf der ETH Webseite: Exportkontrolle.
Wer mit Geschäftspartnern einen Vertrag abschliessen möchte, sei es für Forschungszwecke, eine Kooperation, aber auch für die Bestellung von Waren oder Software, muss zuvor sicherstellen, dass die Vertragspartnerin nicht Handelsembargos oder vergleichbaren Einschränkungen unterliegt, um den gesetzlichen Embargobestimmungen gerecht zu werden. Eine Sanktionsprüfung kann über die ETH-eigene Sanktionssuch-Datenbank durchgeführt werden.
Grundsätzlich können Sie Cloud-Dienste für die Datenspeicherung nutzen. Die Projektleitung ist für das Management der Daten verantwortlich und sie hat deshalb zu entscheiden, unter Vornahme einer umfassenden Risikoeinschätzung, ob Forschungsdaten der Gruppe in eine Cloud ausgelagert werden sollen.1 Aus rechtlicher Sicht spielt dabei die jeweils geltende Datenschutzgesetzgebung eine Rolle. Für Cloud-Dienste, die Schweizer oder EU-Recht unterstehen, gelten strengere Regeln als z.B. für Dienste in den USA. Für persönliche und vertrauliche Daten ist die Nutzung von Cloud-Diensten mit Speicherung ausserhalb der ETH Zürich nicht zulässig. Für weitere Informationen zur Nutzung von Cloud-Diensten konsultieren Sie bitte folgendes Merkblatt der Informatikdienste (abgerufen 4.3.2022).
Fussnote
1 MERKBLATT für die Angehörigen der Departemente zu rechtlichen Aspekten des Cloud Computings (abgerufen 4.3.2022)
ETH Forschende können ihre Forschungsdaten, die z.B. einer Publikation zu Grunde liegen, zusammen mit dem Forschungsartikel in der ETH Research Collection publizieren. Ein automatisierter Datentransfer ermöglicht dann die Langzeitarchivierung im ETH Data Archive für mindestens 10 Jahre. Dies ist der reguläre Weg, auf dem Forschungsdaten innerhalb der ETH langzeitarchiviert werden können. Beide Dienstleistungen sind für ETH-Angehörige kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass für vertrauliche Daten spezielle Vorgaben gelten, welche Sie bitte aus den FAQs zum Umgang mit sensiblen Daten entnehmen.
Die Informatikdienste der ETH Zürich stellen je nach Anwendungszweck verschiedene Speichertypen bereit. Dazu gehört mit dem Long Term Storage (LTS) ein interner Speicher für grosse, aber nicht mehr regelmässig genutzte Daten. Die Daten sind sicher gespeichert, es werden jedoch keine weiteren Massnahmen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit getroffen. Bitte sprechen sie den Informatik-Support ihres Departements oder Instituts an.
Entsprechend den ETH-Richtlinien für Integrität in der Forschung (RSETHZ 414 Artikel 11)1, muss für jedes Forschungsprojekt eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem/r Projektverantwortlichen und der/dem Beschäftigten vereinbart werden, der/die die Forschungsgruppe und ETH verlässt. Eine solche Vereinbarung definiert den Teil der Daten und Materialien, die der/die frühere Mitarbeitende weiterhin Zugang haben darf und für welche Zwecke die Daten verwendet werden dürfen, die während der Beschäftigung an der ETH gesammelt wurden. Der ETH-Rechtsdienst bietet eine Vorlage zur Vereinbarung einer gemeinsamen Datennutzung an, wenn Doktorierende oder Forschende die ETH verlassen.
Fussnote
1 Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität (Stand 1. Januar 2022)
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