Damit Bilder korrekt verwendet werden, müssen die Bildrechte von den Katalogbesitzern zuerst geklärt werden. Für die Wiederverwendung durch den Endnutzer ist es sinnvoll, die Rechtesituation eines Bildes in dessen Metadaten anzugeben.

Bei Bildern, die zur freien Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden sollen, eigenen sich die Creative Commons Lizenzen besonders gut. 

Bei Bildern, die nicht unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt werden können oder sollen, empfehlen wir die Nutzung standardisierter Rechtehinweise unter Nutzung von RightsStatements.org.


Informative Links, die über das revidierte Urheberrecht, insbesondere den Lichtbildschutz, Auskunft geben: https://steigerlegal.ch/2020/01/10/lichtbildschutz-schweiz/ und https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/urg-revision-klarere-grundsaetze-bei-fotografien 


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