Möchten Sie einen Zeitschriftenartikel oder einen anderen Beitrag auf dem "Grünen Weg" des Open Access in der Research Collection zweitveröffentlichen, müssen Sie die urheberrechtlichen Vereinbarungen, die Sie als Autor / Autorin mit dem Verlag getroffen haben, einhalten.

Zweitveröffentlichungen

Artikelversion

Viele Verlage erlauben die Veröffentlichung von Preprints oder AAMs (auch: Author's Accepted Manuscript, AAM) auf einem institutionellen Repositorium wie der Research Collection.

Ein Preprint ist die Manuskriptversion eines Artikels vor dem Begutachtungsprozess (Peer Review)

Ein AAM ist die Manuskriptversion eines Artikels nach dem Begutachtungsprozess (Peer Review). Der AAM...

  • ist das von der Autorin oder dem Autor zuletzt geschriebene, vom Verlag zur Publikation angenommene Manuskript
  • beinhaltet alle Revisionen, die im Verlauf des Begutachtungsprozesses gemacht wurden
  • ist inhaltlich gleichwertig mit der publizierten Version
  • ist vom Autor / von der Autorin gestaltet
  • hat kein Verlags-Layout und enthält keine Verlags-Logos

Sperrfirst (Embargo)

Manche Verlage erlauben die Veröffentlichung von Artikeln auf Repositorien erst nach einer gewissen Sperrfrist ab dem Erstveröffentlichungsdatum. Dieses sogenannte Embargo variiert i.d.R. zwischen 6 und 36 Monaten.
Hat Ihre Zeitschrift ein Embargo festgelegt, können Sie Ihren Artikel dennoch jederzeit in die Research Collection eintragen. Das Ablaufdatum des Embargos geben Sie beim Hochladen der Datei an, die Datei wird dann automatisch erst zu diesem Zeitpunkt freigeschaltet.

Wo informieren?

Der Open Policy Finder gibt Auskunft über die Zweitveröffentlichungs-Richtlinien zahlreicher wissenschaftlicher Zeitschriften und Verlage.

Bitte beachten Sie jedoch, dass im Zweifel nur rechtsgültig ist, was im Verlagsvertrag (Copyright Transfer Agreement, License to Publish) vereinbart wurde.
Liegt kein Verlagsvertrag vor, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages.

Beispiel

Im untenstehenden Bild sehen Sie einen Eintrag im Open Policy Finder für die Zeitschrift ACS Applied Nano Materials. Der Eintrag zeigt an, dass die Zeitschrift...

  • die Publikation der Submitted Version (Preprint) ohne Embargo gestattet
  • die Publikation der Accepted Version (AAM) mit einem Embargo von 12 Monaten gestattet
  • die Publikation von Verlags-PDFs nur bei Inanspruchnahmen der kostenpflichtigen Open-Access-Option gestattet

Quelle: https://openpolicyfinder.jisc.ac.uk/id/publication/38049

Autorenrechte sichern

Im Idealfall prüfen Sie vor dem Unterzeichnen eines Verlagsvertrags, ob und unter welchen Bedingungen eine Zweitpublikation auf einem Repositorium erlaubt ist. Ist dies nicht der Fall, können Sie versuchen, ein solches Recht mit dem Verlag auszuhandeln, beispielsweise indem Sie dem Vertag ein Autoren-Addendum beigeben und dieses gegenzeichnen lassen (z.B. das SPARC Author's Addendum).

Der Schweizer Nationalfonds empfiehlt geförderten Autorinnen und Autoren zudem, ihre Rechte unter Anwendung der sogenannten Rights Retention Strategy einzubehalten, um eine Open-Access-Publikation ohne Embargo für jeglichen geförderten Forschungsoutput zu ermöglichen. Das empfohlene Vorgehen inklusive Textbaustein ist im Leitfaden zur Erfüllung der OA-Verpflichtung beschrieben.

Darüber hinaus können Sie auch nachträglich das Einverständnis eines Verlags, eine Publikation in der Research Collection zugänglich zu machen, einholen.

Zweitveröffentlichung als Teil einer Doktorarbeit (kumulative Dissertation)

Bei einigen Verlagen sind die Bedingungen für die Zweitveröffentlichung von Inhalten in Doktorarbeiten grosszügiger als die im Open Policy Finder dokumentierten Policies. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Kumulative Doktorarbeiten.

DOI-Vorbezug

Nach Abschluss der Bearbeitung durch uns erhält Ihre Zweitveröffentlichung eine DOI. Falls Sie die DOI gerne bereits vor dem Upload Ihrer Publikation erhalten möchten, befolgen Sie bitte die Anleitung unter DOI-Vorbezug.

Dateiformate für Publikationen

Für die Publikation von Forschungsbeiträgen sollten PDF-Dateien verwendet werden. Wir empfehlen PDF/A. Eine Anleitung zur Erstellung finden Sie unter: PDF-Dateien erzeugen

Verwenden Sie nur Buchstaben, Zahlen, Unterstrich (_) und Bindestrich (-) in den Namen von Ordnern und Dateien, also keine Leerzeichen, Schrägstriche, Umlaute usw. Solche Zeichen erschweren die Kompatibilität, da sie je nach Betriebssystem unerwünschte Effekte erzeugen.

  • Problematische Zeichen sind:
    • \ / ? : * " > < | : # % " { } | ^ [ ] ` ~ sowie Leerzeichen
    • Nicht-ASCII-Zeichen wie z.B. ¢ ™ ® , Umlaute (ä ö ü), diakritische Zeichen wie à é ô usw.
  • Erlaubt sind folgende ASCII-Zeichen:
    • ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZabcdefghijklmnopqrstuvwxyz0123456789
  • Zudem sind uns bei folgenden Zeichen bis jetzt keine Probleme bekannt:
    • ! $ & ' ( ) + , - . ; = @ _ 

Adressformat und institutionelle Zugehörigkeit

Informationen zu den Vorgaben der ETH Zürich bzgl. Autorenschaft und Affiliationsangaben finden Sie auf der Seite Wissenschaftliches Publizieren.


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