- Created by Hirschmann Barbara, last updated on Dec 05, 2024 10 minute read
Hier finden Sie eine Sammlung der am häufigsten gestellten Fragen zur Research Collection. Klicken Sie auf die für Sie relevante Frage, um das Akkordeon zu öffnen und die Antwort sichtbar zu machen.
Allgemein
Im Allgemeinen nicht. Die Research Collection ist online frei zugänglich. Für das Eintragen neuer Publikationen sowie das Bearbeiten vorhandener Publikationen benötigen Sie ein gültiges ETH-Benutzerkonto. Zudem kann auf Publikationen mit dem Verfügbarkeitshinweis "ETHZ users" nur von ETH-Angehörigen nach Anmeldung mit ihrem Benutzerkonto zugegriffen werden.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular oder kontaktieren Sie die Fachstelle E-Publishing der ETH-Bibliothek telefonisch via +41 44 632 72 22.
Publizieren
Alle Mitarbeitenden der ETH Zürich sind berechtigt, ihre forschungs- und lehrrelevanten Publikationen und Forschungsdaten in der Research Collection zu veröffentlichen.
Für die Publikation von Master-, Bachelor- und Seminararbeiten ist eine Einverständniserklärung der betreuenden Fachperson Voraussetzung.
Siehe Publikationstypen
Siehe Publikationsprozess.
Ja, zu einer Publikation können beliebig viele Dateien hochgeladen werden.
Die ETH-Bibliothek vergibt auf Anfrage ISBN-Nummern für Einzelpublikationen von ETH-Angehörigen. Bitte beantragen Sie die ISBN-Nummer vor dem Hochladen, damit Sie sie in Ihr Dokument integrieren können. Auf der Seite ISBN-Vergabe ist das Vorgehen beschrieben.
Jeder Eintrag in der Research Collection erhält automatisch einen DOI, sofern folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie haben einen Volltext oder ein anderes digitales Objekt hochgeladen
- Sie haben bei den Zugriffsrechten Open access, Embargoed access oder ETHZ users gewählt.
Der DOI wird nach Abschluss des internen Bearbeitungsprozesses publiziert und registriert.
Ja, das ist möglich. Siehe DOI-Vorbezug.
Ja, das ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Gastzugriff für den Upload zu erhalten.
Grundsätzlich ja, sofern Sie das Einverständnis der Co-Autorinnen und Co-Autoren dafür haben.
Ja, das ist möglich. Bitte kennzeichnen Sie diese Publikationen im Eingabeprozess, indem Sie im Beschreiben-Schritt im Feld "ETH-Publication" den Wert "no" auswählen.
Prüfungsarbeiten von anderen Hochschulen können nicht über die Research Collection publiziert werden. Sie können externe Prüfungsarbeiten als "Metadata Only" Eintrag erfassen, vorausgesetzt sie wurden auf einem externen Repositorium publiziert.
Ja, das ist möglich, sofern es sich nur um bibliographische Daten handelt. Literaturlisten bis zu 100 Einträge können im RIS- oder BibTex-Format hochgeladen werden. Ein Massenupload von Volltexten oder anderen digitalen Objekten ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich. Siehe auch Massenimport.
Ja, das ist möglich. Siehe Massenimport.
Ja, das ist möglich. Siehe Massenimport.
Die Verlinkung von Research Collection Einträgen zu Publikationen bei einem Verlag oder auf anderen externen Webseiten erfolgt ausschliesslich über einen DOI oder ein anderen zitierfähigen Link. Es werden keine Direktlinks auf PDF-Dateien erfasst, da diese in der Regel kurzlebig und nicht zitierfähig sind. Diese Regelung gilt seit Inbetriebnahme der Research Collection. Noch vorhandene PDF-Links, die aus den Vorgängersystemen importiert wurden, werden derzeit sukzessive gelöscht. Es steht ihnen frei PDF-Dateien direkt in der Research Collection zu publizieren, sofern Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. Zweitveröffentlichungen beachten.
Rechtliche Aspekte
Dies hängt von den Copyrightbestimmungen der entsprechenden Verlage ab, welche Sie Ihrem Verlagsvertrag oder dem Open Poliy Finder entnehmen können. Dort können Sie auch erfahren, welche Artikelversion (AAM, Preprint oder Verlags-PDF) Sie mit Zustimmung des Verlages publizieren dürfen und welche Sperrfristen (Embargos) Sie gegebenenfalls einhalten müssen.
Die meisten Verlage gestatten die Zweitveröffentlichung eines Artikels im Verlagslayout nicht. Erlaubt ist hingegen in vielen Fällen die Publikation von Preprints oder AAMs. Bitte überprüfen Sie die für Ihre Publikation geltenden Bestimmungen in Ihrem Verlagsvertrag oder im Open Poliy Finder.
Die Open Poliy Finder bietet eine umfangreiche Zusammenstellung von Verlagsrichtlinien zu Selbstarchivierung und Zweitveröffentlichung. Dort können Sie herausfinden, welche Artikelversion (AAM, Preprint oder Verlags-PDF) Sie mit Zustimmung des Verlages publizieren dürfen und welche Sperrfristen (Embargos) Sie gegebenenfalls einhalten müssen.
Als Preprint oder unbegutachtetes Autoren-Manuskript bezeichnet man die Version eines Zeitschriftenartikels vor dem Peer-Review-Prozess.
Der Postprint, von einigen Verlagen auch als "Author's Accepted Manuscript" bezeichnet, ist jene Manuskriptversion, die alle Änderungen und Anpassungen, die aus dem Peer-Review-Prozess resultieren, enthält. Der AAM ist inhaltlich identisch mit dem Verlags-PDF, enthält jedoch kein Verlags-Layout oder Verlags-Logo.
Nein. Bei einer Publikation über die Research Collection verbleibt das Urheberrecht bei der Autorin / dem Autor. Das bedeutet, dass einer zukünftigen anderweitigen Veröffentlichung Ihrer Forschungsergebnisse (zum Beispiel bei einem kommerziellen Verlag) keine rechtlichen Gründe im Wege stehen.
Sofern die Nutzungsrechte nicht abgetreten wurden, es keine vertraglichen Absprachen mit der ETH Zürich oder einer Fördereinrichtung bezüglich Nutzung gibt, Ihr Dokument keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt und Rechte Dritter nicht verletzt werden, können Sie der Veröffentlichung zustimmen.
Bei Co-Autorenschaften müssen die Mitautoren mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Darüber hinaus sollte vertraglich abgesichert werden, dass das über die Research Collection veröffentlichte Dokument weiterhin zugänglich bleiben kann.
Für Bilder, die Sie nur zu Illustrationszwecken verwenden, müssen Sie die Rechte vom Urheberrechtsinhaber einholen, um sie zu verwenden und zu veröffentlichen.
Für Bilder, die Sie zum Zweck des Zitierens in einer wissenschaftlichen Arbeit verwenden, müssen Sie nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz keine individuellen Genehmigungen einholen. Bitte beachten Sie, dass ein Zitatzweck nur dann gegeben ist, wenn das Bild zum Beweis einer Aussage oder zur Veranschaulichung und Erläuterung einer Aussage verwendet wird.
Da die Bildrechte für wissenschaftliche Abbildungen oft bei internationalen Verlagen liegen und das schweizerische Urheberrecht daher ggf. nicht anwendbar ist, empfehlen wir, die Nutzungsrechte für ein Bild auch dann einzuholen, wenn es im Rahmen eines Zitats verwendet wird.
Ja. Auf Grundlage des im April 2020 revidierten Urheberrechtsgesetzes können Bibliotheken urheberrechtlich geschützte Abstracts in ihren Verzeichnissen anzeigen, d.h. auch solche, deren Rechte bei einem Verlag liegen.
Doktorarbeiten
Nach Abschluss des Publikationsprozesses wird eine automatische Bestätigung an Ihre E-Mail-Adresse gesendet.
Sie müssen nur die Bestätigung, die Sie nach dem Upload automatisch erhalten haben, vorlegen.
Die Bearbeitungszeit bis zur Aufschaltung des Volltextes beträgt maximal 2 Arbeitstage. Die Metadaten sind sofort nach dem Upload sichtbar.
Nein. Die Doktorarbeit muss in einem einheitlichen Stil verfasst sein. Das Aneinanderreihen bereits publizierter Artikel im Layout der Verlage ist nicht zulässig. Dies gilt für den Hauptteil der Doktorarbeit, ebenso wie für den Anhang. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen bereits publizierten Artikel als separaten Eintrag in der Research Collection zu erfassen und ggf. Open Access zu publizieren. Die Artikel können dann über das Feld «Zugehörige Publikationen und Daten» mit der Doktorarbeit verknüpft werden (Beispiel: https://www.research-collection.ethz.ch/handle/20.500.11850/387457).
In der elektronischen Version der Doktorarbeit kann der Lebenslauf weggelassen werden. Bei den abzugebenden Printexemplaren muss er enthalten sein.
Nein, nach Genehmigung der Doktorarbeit durch die Departementskonferenz darf diese nicht mehr verändert werden. Die gedruckte Version muss mit der elektronischen Version übereinstimmen.
Ja, das ist in den meisten Fällen möglich, sofern Sie der Autor / die Autorin sind. Bitte kontaktieren Sie uns.
Es ist nicht verpflichtend, das Umschlag-Cover zu integrieren, aber wir empfehlen, es einzufügen. Auf diese Weise generiert das System automatisch eine Miniaturansicht, die dieses Cover auf der Landing Page der Doktorarbeit anzeigt, andernfalls wird die Miniaturansicht aus der schwarz-weißen Titelseite generiert.
Forschungsdaten
Nein. Sie sind gemäss den Forschungsdatenrichtlinien der ETH Zürich (Englisch) jedoch verpflichtet, jegliche für Ihre Publikationen als relevant betrachtete Daten in einem FAIRen Repositorium zu publizieren.
Auch machen Förderorganisationen Vorgaben zur Ablage von Daten. Sie können aber in der Regel selbst bestimmen, welches Datenarchiv oder welcher Dienst Ihren Anforderungen am besten entspricht. Im Verzeichnis re3data sind zahlreiche Datenarchive beschrieben.
Ja, die Research Collection erfüllt alle Standards und Kriterien, um Forschungsdaten nach den FAIR Data Principles (Findable - Accessible - Interoperable - Reusable) zugänglich zu machen.
Ja. Die Research Collection ist in der Liste der Repositorien, die die Kriterien der SNF-Politik bezüglich Open Research Data erfüllen, aufgeführt.
Grosse Datenmengen können sowohl beim Upload als auch beim späteren Download Schwierigkeiten bereiten. Ab welcher Menge die Probleme auftreten, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wir nicht beeinflussen können (Browser, Internetverbindung). Es hat sich gezeigt, dass Uploads von bis zu 15 GB Grösse zwar technisch möglich sind. Pakete in dieser Grössenordnung werden sich aber über den Browser kaum herunterladen lassen. Daher empfehlen wir eine maximale Grösse pro Datei von 10 GB.
Falls die Grösse Ihres Archivpakets diesen Wert überschreitet, teilen Sie es bitte in sinnvolle Untereinheiten auf und packen Sie diese in einzelne ZIP- oder Tar-Container. Mit einem Mehrfach-Dateiupload können Sie diese in einem einzelnen Research Collection Eintrag hochladen. Einträge sollten jedoch eine Gesamtgrösse von 50 GB nicht überschreiten.
Für die Veröffentlichung von Datenmengen über 50 GB steht der Service libdrive zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Vorbereitung ihrer Datenpakete finden Sie auf der Seite Forschungsdaten.
Die Publikation bzw. Archivierung von Daten wird von der ETH-Bibliothek als kostenlose Dienstleistung angeboten.
Forschungsoutput aus hochschulübergreifenden Kooperationsprojekten kann in der Research Collection publiziert bzw. archiviert werden, sofern eine ETH-Einheit das Einholen der Rechte von den Datenproduzenten übernimmt.
Bitte beachten Sie beim Upload der Daten daher folgendes:
- Feld Organisationseinheit: Hier muss bei extern entstandenen Daten die Leitzahl der beteiligten ETH-Einheit stehen.
- Feld ETH-Publikation: Die extern entstandenen Daten müssen hier den Eintrag "No" erhalten.
- Feld Projekt/Grant: Bitte wählen Sie ID/Name des Kooperationsprojekts/Grants aus, um allfällige Rückfragen zur Herkunft der Daten zu vermeiden.
- Die ETH-Bibliothek leitet Zugriffsanfragen an den Rechteinhaber eines Datensatzes weiter - auch wenn dieser nicht mehr an der ETH Zürich tätig ist - unter der Voraussetzung, dass der Rechteinhaber über ein aktuelles ORCID-Profil verfügt und seine ORCID iD dem entsprechenden Autorendatensatz in der Research Collection zugewiesen wurde.
- Gemäss den Forschungsdatenrichtlinien der ETH Zürich ist die Leitung der Forschungsgruppe dafür verantwortlich, Entscheidungen bezüglich Zugriffsrechte für unveröffentlichte Daten sowie für Gruppenmitglieder, die die ETH Zürich verlassen haben, zu treffen (Art. 8). Die ETH-Bibliothek leitet deshalb Zugriffsanfragen auf Datensätze, bei denen die rechteinhabende Person kein aktuelles ORCID-Profil hat und/oder auf Anfragen nicht reagiert, an die ehemalige Forschungsgruppenleitung weiter.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jemandem in Ihrer Gruppe die Aufgabe eines "Data Steward" zu übertragen. Diese Person kann Zugriffsanfragen für Daten genehmigen (auch wenn der Datenproduzent die Gruppe bereits verlassen hat) und noch nicht veröffentlichte Daten bearbeiten. Wenn Sie einen Datenverantwortlichen für Ihre Gruppe bestimmen möchten, wenden Sie sich bitte an research-collection@library.ethz.ch.
Ja, wir haben die Research Collection auf Compliance hinsichtlich der Policies von Scientific Data prüfen lassen. Wählen Sie bei der Auswahl des Repositories im Einreichprozess "DataCite DOI" aus.
Publikationen im Jahresbericht (Annual Academic Achievements)
Ja, das ist möglich. Eine Anleitung dazu finden Sie unter Leitzahlen hinzufügen.
Das Vorgehen ist in der Anleitung Leitzahlen bestätigen beschrieben.
Berechtigt zur Bestätigung von Leitzahlen sind die Leiter(innen) der berichtspflichtigen Organisationseinheiten. Sie können weiteren Mitarbeitenden der ETH Zürich die Berechtigung delegieren. Die Delegation muss in ETHIS vorgenommen werden. Anleitung: Delegieren einer Berechtigung in ETHIS.
Ausschlaggebend für die Übernahme von Publikationen in den Jahresbericht ist das Publikationsjahr und eine bestätigte Leitzahl. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Akademischer Bericht.
Publikationslisten im ETH Web
Webredakteure, die mit dem Content Management System AEM arbeiten, können mithilfe der Komponente Publikationsliste Listen für Personen oder Organisationseinheiten erzeugen. Die Komponente ist im AEM Manual beschrieben (ETH-Benutzerkonto erforderlich).
Dies kann verschiedene Gründe haben. Um Sie bei der Fehlersuche zu unterstützen, teilen Sie uns bitte mit, wie die Komponente konfiguriert ist, d.h. nach welchen Kriterien (Autor, Leitzahl...) Ihre Liste erstellt wurde und welche Publikation Sie in der Liste vermissen.
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