Verfassen der Doktorarbeit
Hinweise zu formalen Aspekten der Doktorarbeit inkl. einer Vorlage für das Titelblatt finden Sie auf den Seiten der Doktoratsadministration.
Veröffentlichungspflicht
Auf Grundlage der Doktoratsverordnung sowie den Ausführungsbestimmungen sind die Doktorierenden gemäss der Open Access Policy der ETH Zürich verpflichtet, die übereinstimmende elektronische Datei der genehmigten Doktorarbeit auf den Dokumentenserver der ETH-Bibliothek hochzuladen, das heisst, über die Research Collection zu publizieren.
Ist eine elektronische Veröffentlichung aus urheberrechtlichen oder patentrechtlichen Gründen oder wegen laufenden Nachfolgegesuchen bei Institutionen der Forschungsförderung nicht möglich, kann der Doktorand bzw. die Doktorandin befristet von der elektronischen Publikationspflicht entbunden werden. Das Abstract wird in jedem Fall publiziert.
Eine zeitlich befristete Nichtveröffentlichung des Volltextes einer Doktorarbeit kann direkt im Publikationsprozess der Research Collection zeitgleich mit dem Hochladen der Doktorarbeit unter Angabe des Grundes veranlasst werden (vgl. Zugriffsrechte). Die zulässigen Embargofristen betragen 12, 24 oder 36 Monate.
Bitte beachten Sie, dass das in der Research Collection veranlasste Embargo nur für die elektronische Version der Doktorarbeit gilt. Ausschliesslich bei Embargoanträgen aufgrund von Patentanmeldungen wird zudem eine maximal zwölfmonatige Ausleihsperre der gedruckten Exemplare veranlasst.
Veröffentlichung von kumulativen Doktorarbeiten
Wenn Sie bereits publizierte oder zur Publikation eingereichte Artikel in Ihre Doktorarbeit integrieren werden, beachten Sie bitte die Hinweis auf den Seiten der Doktoratsadministration in der Rubrik "Kumulative Dissertationen".
Doctoral ThesesHinweise zu den Policies von Verlagen für kumulative Doktorarbeiten finden Sie auf dieser Seite.
Veröffentlichung von Forschungsdaten
Gemäss den Forschungsdatenrichtlinien der ETH Zürich (Englisch) und den Richtlinien für Integrität der Forschung an der ETH Zürich sind ETH-Angehörige verpflichtet Forschungsdaten und Programmcode, die für eine Publikation als unmittelbar relevant erachtet werden, in einem FAIR-Repositorium wie der Research Collection zu veröffentlichen. Darunter fallen auch Forschungsdaten, die im Rahmen einer Doktorarbeit an der ETH Zürich entstanden sind. Weiterführende Informationen sind bei Forschungsdaten zu finden.
Zur besseren Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten empfehlen wir zudem, diese jeweils mit der Publikation der Doktorarbeit in der Research Collection zu verknüpfen.
ETH Benutzerkonto abgelaufen
Ist Ihr ETH-Benutzerkonto bereits deaktiviert, kontaktieren Sie uns bitte für einen Gastzugriff, um Ihre Doktorarbeit hochzuladen.
Nachträglicher Austausch / Korrekturen
Nach dem Hochladen der PDF-Datei und dem Erhalt der Bestätigung über die Abgabe, sind ein Austausch der PDF-Datei oder Korrekturen darin nicht mehr möglich. Signifikante Änderungen am Inhalt können nur in Form eines Erratum/Corrigendum eingereicht und publiziert werden.
Nachträgliche Verlagspublikation
Viele wissenschaftlichen Verlage nehmen Artikel, die bereits als Teil einer Doktorarbeit online publiziert wurden, dennoch zur Publikation an. Online publizierte Doktorarbeiten gelten bei vielen Verlagen ähnlich wie Preprints nicht als "Publikation" im Sinne ihrer "Prior Publication Policy".
Siehe auch: Discussion document on best practice for issues around theses publishing des Commitee on Publication Ethis
Gedruckte Pflichtexemplare
Informationen zur Abgabe der gedruckten Pflichtexemplare finden Sie auf dieser Seite.
Externe Doktorarbeiten
Externe Doktorarbeiten werden grundsätzlich nicht in die Research Collection aufgenommen.
Sofern der Volltext einer externen Doktorarbeit bereits anderswo veröffentlicht wurde z. B. auf einem Hochschulrepository, können die Metadaten in der Research Collection erfasst und auf die bestehende Veröffentlichung verlinkt werden. Solche Arbeiten sind in der Research Collection im Feld: «ETH Publikation» mit «No» anzugeben. Bei einem Verlag erschienene externe Doktorarbeiten werden als Monographien erfasst.