Das Live-Streaming und die Aufzeichnung von Events ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts (Recht an Bild und Stimme) immer genehmigungspflichtig. Dies gilt für alle Personen, die im Live-Streaming bzw. auf der Aufzeichnung zu sehen und/oder zu hören sind.


Das korrekte Genehmigungsformular ergibt sich aus

  1. der gewählten Dienstleistung (Live-Streaming, Aufzeichnung),
  2. der Art der Veröffentlichung (offen oder geschützt) und
  3. dem Veröffentlichungsort (Publikationskanal).


Dienstleistung

Art der Veröffentlichung

Publikationskanal

Formular

Nur AufzeichnungoffenETH Videoportal bzw. Webseiten der ETH-Domäne (*.ethz.ch)DE / EN
Nur AufzeichnungpasswortgeschütztETH Videoportal bzw. Webseiten der ETH-Domäne (*.ethz.ch)DE / EN
Aufzeichnung und Live-StreamingoffenETH Videoportal bzw. Webseiten der ETH-Domäne (*.ethz.ch)DE / EN
Aufzeichnung und Live-StreamingpasswortgeschütztETH Videoportal bzw. Webseiten der ETH-Domäne (*.ethz.ch)DE / EN
Nur AufzeichnungoffenETH Videoportal und Webseiten der ETH-Domäne (*.ethz.ch)
und/oder extern (z.B. Vimeo, YouTube)
DE / EN
Aufzeichnung und Live-StreamingoffenETH Videoportal und Webseiten der ETH-Domäne (*.ethz.ch)
und/oder extern (z.B. Vimeo, YouTube)
DE / EN
Nur Live-Streaming--DE / EN
Nur Aufzeichnung ohne Publikation--DE / EN


Zusätzlich zu den einzelnen Genehmigungen benötigen wir bei mehr als zwei Referierenden eine ausgefüllte Genehmigungsliste.


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